AGB
1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung erfolgt mündlich per Telefon oder schriftlich per E-Mail oder Online-Buchung (www.sissitours.it via Regiondo oder Get your Guide). Durch die Anmeldung und die Bestätigung durch Sissi Tours (Veranstalter) kommt dieser Vertrag zustande, dadurch akzeptiert der Teilnehmer diese AGB.
2. Bezahlung
Die Bezahlung kann Online, per Überweisung oder spätestens vor dem Start der Radtour vor Ort bezahlt werden. Zur Radtour/Event berechtigt ist nur jener Teilnehmer, welcher zum Zeitpunkt des Starts der Radtour der gesamten Preis bezahlt hat.
3. Leistungen, Preis und Änderungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen/Preis entspricht der Leistungsbeschreibung aus unserem Programm auf unserer Webpage sissitours.it
Änderungen und Abweichungen einzelner Radtour/Eventleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt dieses Vertrages sind gestattet, soweit diese nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Leistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Radtour nicht beeinträchtigen. Solche Änderungen wie z.B. andere Routen oder ein anderer Radtour/Eventablauf können sich aus witterungsbedingten oder organisatorischen Gründen ergeben.
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und vertraglich festgelegten Preise zu ändern, soweit dies aus nicht vorhersehbaren Gründen erforderlich wird, wie z.B. gesetzliche Änderung der Mwst.
4. Rücktritt, Umbuchungen durch den Kunden
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn durch eine schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten oder umbuchen. Aufgrund unserer Aufwendungen entstehen folgende Stornokosten
– bis 48 Stunden vor Start der Radtour 0 %
– ab 24 Stunden vor Start der Radtour 50 %
– bei Nichtantritt 100 % des Preises der Radtour.
Der Veranstalter ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Teilnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Datum des Eingangs der Kündigung. Umbuchungen sind nur mit Zustimmung des Veranstalters möglich.
5. Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die
festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die Wetterbedingungen eine Durchführung der Veranstaltung verhindern.
Der Veranstalter ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solcher Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Wird bei höherer Gewalt, die bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar war, die Radtour/Event erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Veranstalter sofort vom Vertrag zurücktreten und die Radtour/Event abbrechen.
6. Haftung
Während der Dauer der Reise haftet jeder Teilnehmer für Schäden oder Verlust an Fahrrädern und überlassener Ausrüstung. Für eigene Rucksäcke, Taschen und Wertsachen besteht während der Radttour/Event kein Versicherungsschutz. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Die Teilnahme an Aktivitäten ist grundsätzlich freiwillig. Die Teilnehmer akzeptieren sich wissentlich in ein erhöhtes Risiko zu begeben. Bei verschiedenen Sportarten lassen sich trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen nicht alle Risiken ausschließen. Der Veranstalter lehnt grundsätzlich jegliche Haftung für körperliche und geistige Schäden, sowie für Beschädigung oder Verschmutzung von Kleidungsstücken oder Wertsachen ab.
6.1 Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter der Radtour/Event haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Radtourvorbereitung und Abwicklung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäßen
Erbringungen der vertraglich vereinbarten Leitungen.
6.2 Haftungsbegrenzungen
Da Sportarten wie E-Biken, Radfahren und Tourenradeln zu höheren körperlichen Belastungen führen, sollten Sie im Zweifelsfalle durch einen Arzt überprüfen lassen, ob Ihre Gesundheit den Anforderungen gewachsen ist. Für Schäden, die Sie sich oder anderen zufügen, sind Sie selbst verantwortlich. An allen Radtouren und Events, mit besonderen Risiken verbundenen Betätigungen sowohl sportlicher, als auch allgemeiner Art, beteiligen Sie sich auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer muss sich der vorhandenen Risiken bewusst sein, die auch durch umsichtige Betreuung des Guide nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Straßenverkehrsordnung oder durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Guides entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Ebenso wenig haften wir für Schäden oder Verlust von eigener Ausrüstung, eigenem Fahrrad oder Wertgegenstände während der Radtour/Event. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit von uns vermittelten Fremdleistungen haften
wir ebenfalls nicht. Für etwaige Unfälle und Schäden haften wir deshalb nur, wenn sie von uns durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden, nicht jedoch wenn sie von anderen Teilnehmern oder Dritten verursacht wurden. Bei Radtouren sind die Teilnehmer verpflichtet einen Helm zu tragen. Bei Teilnahme von Minderjährigen muss eine Einwilligung der Eltern/Erziehungsberechtigten vorliegen.
6.3 Haftungsausschluss – spezielle Risikoerhöhung
Der Veranstalter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Radfahren mit dem Rad oder E-Bike birgt aufgrund der Sportart spezielle Gefahren. Jedem Teilnehmer muss bewusst sein, dass eine Radtour auch über unbegefestigten Wegen führt und die Beschaffenheit des zu befahrenden Untergrundes sehr ruppig, nass oder mit Laub durchsetzt sein kann. Dadurch kann ein erhöhtes Sturzrisiko entstehen. Sissi Tours schließt eine Haftung in diesen Fällen aus.
6.4 Haftungsbeschränkungen
Die Haftung des Radtour/Eventveranstalters ist auf Höhe des Radtour/Eventpreises beschränkt. Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
7. Haftung für gemietete Ausrüstungsgegenstände (Fahrräder, Schlösser, Helme etc..)
Werden gemietete Ausrüstungsgegenstände die im Preis eingeschlossen sind beschädigt oder gehen diese durch das Verschulden des Kunden verloren, haftet der Kunde in vollem Umfang. Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es
übernommen hat. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten Er hat dann auch die Schadennebenkosten zu ersetzen. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht frei.
8. Unfall / Diebstahl
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhanden gekommen ist. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen, Der Bericht über den Unfall muss insbesondere
Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter bestätigt, dass er im Falle eines Unfalls krankenversichert ist oder für die Kosten der ärztlichen Behandlung selbst aufkommt
9. Rückgabe des Fahrrades
Der Mieter hat das Fahrrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit. Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des
Fahrrades, aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.
10. Reisebedingungen für Vermittlungsleistungen
Werden einzelne Leistungen wie Radverleih, Mietausrüstung etc. von uns vermittelt, gelten die jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners.
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Radtour/Event Vertrages im Übrigen.
12. Ausschluss von einzelnen Bestimmungen
Ansprüche wegen Nichterbringen oder nicht vertragsgemäßem Erbringen von Radtour /Eventleistungen haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Radtour/Event gegenüber uns schriftlich geltend zu machen. Für später eingehende Ansprüche ist jede Haftung Ausgeschlossen.
13. Gerichtstand und gesetzliche Bestimmungen
Gerichtsstand ist Bozen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen Italiens.
14. Veranstalter
Sissi Tours der Kuen vGmbH, Geschäftsführer: Gerd Locher